Wissenspool Kroatien: Kategorisierung von Immobilien für touristische Vermietung
Für die Vermietung von Immobilien als Ferienhaus oder Ferienwohnung benötigen Sie die Kategorisierung
Touristische Vermietung von Immobilien in Kroatien (Stand: 2025)
1. Kategorisierung (Kategorizacija)
Bevor Sie eine Immobilie touristisch vermieten dürfen, ist eine behördliche Kategorisierung erforderlich. Dabei wird die Unterkunft hinsichtlich Ausstattung, Größe und Komfort geprüft und in eine Sterne‑Kategorie (1–5 Sterne) eingestuft. Die Anforderungen variieren je nach Baujahr und Art der Immobilie.
2. Genehmigungspflicht in Mehrparteienhäusern
Seit dem 1. Januar 2025 benötigen Eigentümer von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern die schriftliche Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der Miteigentümer, um eine Genehmigung für die touristische Vermietung zu erhalten. Diese Zustimmung muss innerhalb von fünf Jahren eingeholt werden, andernfalls erlischt das Recht zur Vermietung.
- Immobiliensteuer: Kurzzeitvermietungen unterliegen einer neuen Immobiliensteuer, die je nach Lage zwischen 0,60 und 8 Euro pro Quadratmeter beträgt.
- Tourismusabgabe: Zusätzlich fällt eine pauschale Übernachtungstaxe zwischen 150 und 300 Euro pro Bett an, abhängig von der touristischen Attraktivität der Region.
4. Weitere Verpflichtungen
- Erste‑Hilfe‑Kasten: Bereitstellung eines vollständigen Erste‑Hilfe‑Kastens in jeder Unterkunftseinheit.
- Evakuierungsplan: Gut sichtbarer Aushang eines Evakuierungsplans in jeder Unterkunftseinheit.
- Beschwerdebuch: Führung eines Beschwerdebuchs und Aushang über das Verfahren zur Einreichung von Beschwerden.
Was ist die Kategorisierung?
Die Kategorisierung (Kategorizacija) ist ein behördliches Verfahren, bei dem Ihre Unterkunft hinsichtlich Ausstattung, Größe und Komfort geprüft und in eine Sterne‑Kategorie (1–5 Sterne) eingestuft wird. Diese Einstufung ist verpflichtend für alle, die ihre Immobilie legal an Touristen vermieten möchten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für den Antrag auf Kategorisierung müssen folgende Dokumente eingereicht werden:
- Kopie eines gültigen Ausweises (Personalausweis oder Reisepass) – Ihre OIB haben Sie schon?
- Nachweis des Eigentums an der Immobilie (z. B. Grundbuchauszug)
- Nutzungserlaubnis (Uporabna dozvola) gemäß Baugesetz, die bestätigt, dass die Immobilie für Wohnzwecke geeignet ist
- Schriftliche Zustimmung der Miteigentümer, falls die Immobilie Teil eines Mehrparteienhauses ist
- Nachweis über die Entrichtung der Verwaltungsgebühr
Diese Unterlagen sind beim zuständigen Landesverwaltungsamt für Tourismus einzureichen. Nach Prüfung erfolgt eine Vor‑Ort‑Inspektion durch eine Kommission. Bei erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine offizielle Bestätigung der Kategorisierung.
Was passiert nach der Kategorisierung?
Nach Erhalt der Kategorisierungsbestätigung müssen Sie:
- Ein Kategorisierungsschild mit der vergebenen Sterneanzahl gut sichtbar an der Unterkunft anbringen. Dieses Schild muss gemäß den Vorschriften des Tourismusministeriums angefertigt werden.
- Sich beim örtlichen Tourismusverband registrieren und Zugang zum eVisitor‑System erhalten, über das Sie Ihre Gäste anmelden müssen.
- Eine Preisliste erstellen und in jeder Unterkunftseinheit gut sichtbar anbringen. Sie muss Angaben zur Unterkunft, den Preisen und weiteren Dienstleistungen enthalten.
Wichtige Hinweise
Ab dem 1. Januar 2025 benötigen Eigentümer von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern die schriftliche Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der Miteigentümer, um eine Genehmigung für die touristische Vermietung zu erhalten.
Die Anforderungen an Ausstattung und Größe variieren je nach Baujahr und gewünschter Sterne‑Kategorie. Neubauten unterliegen strengeren Vorgaben.
Bitte beachten Sie, dass ich keine rechtliche Beratung anbiete. Für spezifische Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Anwalt oder die zuständigen kroatischen Behörden.
Wenn Sie Unterstützung bei der Vorbereitung auf Besichtigungen oder Behördengänge benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
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